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Kurz-Info: Offenlegungspflicht

August 2003
Kategorien: Klienten-Info

Das BMF vom 14.2.2003 stellt fest, dass keine Verpflichtung besteht, unaufgefordert dem Finanzamt maßgebliche Änderungen betreffend die Anpassung von Vorauszahlungen (steigende Einnahmen, sinkende Ausgaben) mitzuteilen.

Bild: © Eisenhans - Fotolia